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No Data No Market – REACH erreicht jeden!

REACH ist ein Akronym und steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Die auf diesen Namen getaufte Verordnung 1907/2006 stellt eines der ambitioniertesten gesetzgeberischen Vorhaben innerhalb der EU dar und erstreckte sich über den Zeitraum Juni 2007 bis 1. Juni 2018. Zu ihrer Umsetzung wurde die European Chemical Agency, kurz ECHA, geschaffen.

REACH

REACH verfolgt folgende Ziele:

  • Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die von chemischen Stoffen ausgehen
  • Entwicklung alternativer Methoden zur Prüfung der Gefährlichkeit von Stoffen
  • Gewährleistung des freien Binnenverkehrs betroffener Produkte innerhalb der EU

Um dies zu gewährleisten, werden Produkte in eine der folgenden Gruppen eingeteilt:

chemisches Element

Gemisch

Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen.

Article

Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält. Dadurch wird seine Funktion stärker bestimmt als durch seine chemische Zusammensetzung.

Alle Stoffe, von denen >1 t/a in der EU hergestellt oder in diese importiert werden, unterliegen einer Registrierungspflicht.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Stoffe, für die ausreichende Kenntnisse über ihr geringes Risikopotenzial vorliegen (siehe Anhang IV), Stoffe aus bestimmten Quellen (z. B. Flüssiggas, siehe Anhang V), Polymere (Monomere fallen jedoch unter die Registrierungspflicht) und Stoffe, die unter andere Gesetzgebungen wie z. B. das Lebensmittel- oder Arzneimittelrecht fallen.

Um den komplexen Weg eines Produktes bis zur Abgabe an den Verbraucher abbilden zu können, wird jedem einzelnen Akteur innerhalb der Lieferkette eine der nachstehenden Rollen zugewiesen:

  • Hersteller (Herstellung in EU)
  • Importeur (importiert Produkt in die EU)
  • nachgeschalteter Anwender (verwendet Produkt zur Herstellung seiner Produkte)
  • Händler (lagert und bringt in Verkehr; gilt auch für Einzelhändler)

Sichere Handhabung

Jeder Akteur muss den Informationsfluss über die sichere Handhabung eines Produktes am Knotenpunkt zum darauffolgenden Akteur sicherstellen. Um die Ziele zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu erreichen, werden besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) identifiziert und auf der sogenannten Kandidatenliste erfasst. Diese wird ständig aktualisiert. Genannte Substanzen werden nicht von der Kandidatenliste entfernt und werden im Normalfall in Anhang XIV der zulassungspflichtigen Stoffe übertragen.

Druckempfindlichkeit

Es gibt Massnahmen, die Druckempfindlichkeit auslösen können:

  • die Sanktionierung von Vergehen gegen die REACH-Verordnung (hohe Geld- bzw. Freiheitsstrafen je nach Vergehen)
  • die Meldepflicht an die ECHA von Stoffen in der Kandidatenliste, wenn ein Hersteller diese in einer Menge von mehr als 1 t/a verwendet
  • die erste Inanspruchnahme eines Auskunftsrechts eines Kunden über SVHCs in einem von ihm gekauften Artikel. Nach Art. 33 Abs. 2 muss dem Verbraucher innerhalb von 45 Tagen die Information zugehen, ob in dem Artikel ein SVHC vorhanden ist.